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Arbeitsunfähigkeit nach refraktiver Chirurgie? Download

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Die durch Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen 3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz, dar.

Quelle: Der Augenarzt

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Dateiautor:
Der Augenarzt
Dateidatum:
25 Sep 2009
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