Terminvereinbarung
Arbeitsunfähigkeit nach refraktiver Chirurgie?
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Die durch Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen 3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz, dar.
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- Der Augenarzt
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- 25 Sep 2009
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